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Wildunfall in Deutschland: Welche Versicherung zahlt bei Kollision mit Reh oder Wildschwein?
Ein Wildunfall passiert meist plötzlich – besonders in den frühen Morgen- oder Abendstunden. Ein Reh springt auf die Fahrbahn, Bremsen ist kaum möglich, der Aufprall lässt sich nicht verhindern. Neben dem Schock stellt sich sofort die Frage: Wer übernimmt den Schaden?
Die Antwort hängt vom eigenen Versicherungsschutz und vom konkreten Unfallhergang ab.
Zahlt die Kfz-Haftpflicht bei einem Wildunfall?
Nein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert nur Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern entstehen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht abgedeckt.
Für Wildunfälle ist in der Regel die Teilkaskoversicherung zuständig.
Deckt die Teilkasko jeden Wildunfall ab?
Die klassische Teilkasko übernimmt Kollisionen mit Haarwild – dazu zählen beispielsweise Rehe oder Wildschweine. Moderne Tarife erweitern den Schutz oft auf „Tiere aller Art“.
Entscheidend ist der genaue Wortlaut des Versicherungsvertrags.
Was ist mit Ausweichmanövern?
Kommt es beim Ausweichen zu einem Unfall ohne direkten Zusammenstoß mit dem Tier, ist die Regulierung komplizierter. In solchen Fällen prüfen Versicherer, ob ein Ausweichmanöver objektiv erforderlich war.
Ja. Bei einem Wildunfall sollte immer die Polizei verständigt werden. Sie stellt eine sogenannte Wildunfallbescheinigung aus, die für die Versicherung erforderlich ist.
Ohne diese Bescheinigung kann die Regulierung erschwert oder verzögert werden.
Welche Rolle spielt die Schadenfreiheitsklasse?
Teilkaskoschäden beeinflussen die Schadenfreiheitsklasse in der Regel nicht. Wird jedoch die Vollkasko in Anspruch genommen – etwa bei selbstverschuldetem Ausweichunfall – kann eine Rückstufung erfolgen.
Ist das Fahrzeug wirtschaftlich nicht mehr reparabel, ermittelt ein Gutachter den Wiederbeschaffungswert. Die Auszahlung erfolgt abzüglich des Restwerts.
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